Getarnter Zentralstaat

Die aktuelle Diskussion um „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ und Bildungsgipfel haben wieder einmal eines gezeigt, die Ordnungspolitik hat in der Bundesrepublik bereits vor Jahrzehnten versagt. Die erste große Koalition hatte bereits 1969 Hochschulbildung als gemeinschaftliche Aufgabe mit in das Finanzreformgesetz  1 aufgenommen und darüber hinaus dem Bund die Erhebungsgewalt über alle Steuern verliehen deren Aufkommen ihm mindestens zum Teil zusteht. Erkauft wurde diese Zustimmung mit dem Art. 105 Abs. 2a des GG. 2 Dieser weist den Ländern ein Mitspracherecht in allen Steuern zu die ihnen zum Teil zu Gute kommen.

Auf der einen Seite hat diese Ebenenverschränkung mehr politische Stabilität gebracht. Gerade die kleinen einnahmenschwachen Länder profitierten überdurchschnittlich von dieser Regelung. Zusammen mit dem vereinbarten Länderfinanzausgleich sicherte diese das wirtschaftliche Überleben dieser Länder. Gleichzeitig wurde dem dirigistischen Zeitgeist genüge getan und der Einfluss des Bundes auf Vorhaben der Länder gestärkt.  3

Damit ging aber auch eine finanzielle Verpflichtung des Bundes bei Vorhaben der Länder einher. Konnte sich ein Land ein bestimmtes Projekt nicht leisten kann es Bundesmittel dafür beantragen, ganz im Sinne einer Wirtschaftsförderung mit der Gießkanne oder für die vielzitierten Leuchttürme. Ein Land oder eine Kommune musste nun nicht mehr aus eigener Kraft solide finanziert sein, bei Bedarf erschloss man einfach neue Fördertöpfe via Bundesratseinfluss. Warum sonst haben fast alle westdeutschen Gemeinden ein eigenes Hallenbad aus den siebziger Jahren?

Der Bund macht sich mit dieser Regelung aber auch vom Wohlwollen der Landesregierungen abhängig, ein Umbau des Steuersystems wird damit de facto unmöglich. Gleichzeitig verliert der Bund das was er so hochtrabend „Gestaltungsspielraum“ nennt, schließlich darf die Gestaltung keinem einzigen Vertreter der Partikularinteressen wehtun oder die nächste Landtagswahl gefährden.

Bund und Länder blockieren sich so effektiv gegenseitig immer wieder. 4 Die letzte Föderalismusreform hat zwar den Rückzug des Bundes aus der Bildung bewirkt, seine finanziellen Verpflichtungen ist er damit aber immer noch nicht los und der Einfluss der Länder hat sich ebenfalls nicht verringert. Unabhängig von den jeweils regierenden Koalitionen in Bund und Ländern kommt es so zu einem strukturellen Interessengegensatz der nicht aufgelöst werden kann von der aktuellen Verfassung.

Eine Möglichkeit wäre die Steuererhebung wieder an das Aufkommen zu binden und den horizontalen Finanzausgleich abzuschaffen. Dann müssten die jeweiligen Gebietskörperschaften, selbst sehen wie sie die Aufgaben finanzieren die in ihren Regionen anfallen. Alle Aufgaben die durch Bundesgesetze entstehen müssten dann im Gegenzug auch voll durch den Bund finanziert werden. Die aktuelle Mischfinanzierung der „Hartz IV“-Leistungen ist ein besonders gutes Beispiel für unpraktische Politik. 5

Dann können Bund und Länder wieder selbstbestimmt sich auf die Aufgaben konzentrieren die ihnen qua Gesetz zugewiesen werden. Der Bund auf die Außen- und Sicherheitspolitik sowie den gesetzlichen Handlungsrahmen für eine freie Marktwirtschaft, die Länder auf Innenpolitik und Bildung, die Kommunen auf soziale Sicherung und regionale Entwicklungspolitik. Damit würde man dann auch dem Subsidiaritätsgebot des Grundgesetzes wieder gerecht werden anstatt es durch widersinnige Finanzierungsregeln und unklare Zuständigkeiten ständig zu unterlaufen.

  1. Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.Mai 1969
  2. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im PDF-Format
  3. Einsichten und Perspektiven 1/2007: Große Koalitionen
  4. So sieht aus aus Schweizer Sicht aus: Denken für die Freiheit: Experiment mit Vorbildwirkung
  5. Aktuell werden die Kosten für Hartz IV vom Bund nach Bedarfsgemeinschaften ermittelt und getragen, die Kommunen müssen aber real mehr zahlen wenn die Ansprüche auf Wohngeld und Miete durch höhere Lebenshaltungskosten steigen.

Das “Wachstumsbremsgesetz”

Der Bildungsgipfel war vor allem eines, eine große Show für die Kanzlerin. Hier sollten die Weihnachtsgeschenke für Familien und Hoteliers festgezurrt werden, im Gegenzug wurden neue Rechenregeln für Bildungsausgaben vereinbart. Nicht nur das jetzt das deutsche Steuerrecht um eine Kuriosität reicher ist, Hoteliers müssen Übernachtung und Frühstück nun getrennt ausweisen, nein die Bildungsausgaben wurden um 2,4% des BIP auf 10% erhöht und das alles ohne einen Cent mehr auszugeben.

Wie schafft man das? Nun indem man vor allem Ausgaben die bisher keine originären Bildungsausgaben waren als solche deklariert, hinzu noch theoretische Steuerausfälle und bilanzierte „Unterbringungskosten“ in bundeseigenen Gebäuden hinzurechnet. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Bücher und Zeitschriften zählt dementsprechend auch als Bildungsausgabe, ebenso wie die Lehrerpensionen. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe 51/2009.

Gleichzeitig ist das BIP in diesem Jahr geschrumpft, nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise. Damit steigt der Anteil der Bildungsausgaben bereits wenn man sie nicht dementsprechend kürzt. Das verringert den Finanzbedarf für das angestrebte Ergebnis zusätzlich.

Die Frage lautet aber nicht nur wie die Zustimmung erkauft wurde sondern auch wofür? Ich habe es einleitend bereits angedeutet, Weihnachtsgeschenke für Hoteliers und Familien. Dieses so genannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ sorgt bei allen Experten nur für Kopfschütteln, bei mir hinterlässt es Fragezeichen. Wo ist da eine liberale Handschrift zu erkennen? Wo bleibt da mehr versprochenes Netto vom Brutto außer für einige wenige Begünstigte?

Ich bin enttäuscht von der Leistung der Freien Demokraten, Liberale mag ich sie schon gar nicht mehr nennen, in der Regierung. Irgendwie ist außer einer „Umlenkung der Umverteilung“ nicht viel geblieben von den vollmundigen Versprechen aus dem Wahlkampf. Am Ende bekommen nur Andere mehr raus und alle bezahlen genauso viel.

Auch kann man keinen nachhaltigen Ansatz erkennen, die zwanzig Euro mehr Kindergeld und ein höherer Freibetrag helfen vor allem denen, die trotz Mittelstandsbauch und Sozialabgaben noch ganz gut leben können. Die armen Familien haben davon nicht viel. Die zusätzlichen Gelder werden versickern ohne große Wirkung.

Hier schließt sich auch wieder der Kreis zum Bildungsgipfel, es wurden eben jene 20 Euro mit de facto Kürzungen für Bildung und Forschung erkauft. Mit den insgesamt 4,2 Mrd. für Kindergeld und Steuerfreibetrag könnte man die Bundesausgaben für Bildungsförderung um 25% erhöhen. Damit könnte man die Studiengebühren in allen Ländern wieder abschaffen oder wenn man auf dieses Finanzierungsinstrument nicht mehr verzichten will, ein Stipendiensystem einrichten das 20% aller Studierenden ein Studium ohne finanzielle Not ermöglicht.

Echte Freiheit und Selbstverantwortung ist nur durch Bildung möglich. Durch die Bindung der Bürger an ein staatliches Umverteilungssystem nimmt man ihnen wieder ein Stück Freiheit. Die Alimentation einer möglichst breiten Masse soll die Zufriedenheit dennoch sicherstellen.

Die Politik macht sich damit zum Büttel immer steigender Ansprüche und muss diese aus der Substanz heraus gewährleisten. Schließlich wird nachhaltiges Wachstum durch solche Gesetze eher verhindert als beschleunigt.


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Geschenktes Geld

Grundeinkommen wird von vielen Seiten als die Lösung der Probleme des modernen Sozialstaates angesehen. Befürworter sprechen von einer historischen Wende, das von der Massenverelendung bedrohte Proletariat wird endlich aus seiner, nicht selbst verschuldeten, Unfähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben befreit.

Gleichzeitig sollen die Umverteilungs- und Gerechtigkeitsprobleme der aktuellen Solidarverfassung beseitigt werden und mit einem Schlag Steuerreform und Nachhaltigkeit in den Sozialsystemen erreicht werden. Ein ambitioniertes Ziel also, dass sich die Initiatoren da gesteckt haben.

Wie so oft wenn alles zu schön um wahr zu sein scheint ist es auch in diesem Fall. Betrachtet man die makroökonomischen Effekte einer solchen Geldumverteilung, genauer eines solchen Geldgeschenks steht am Ende ein Nullsummenspiel und diejenigen denen es eigentlich nutzen sollte haben am Ende dann doch nichts davon außer einem neuen Unmündigkeitsverhältnis.

Grundlagen

Lebenshaltungskosten und Einkommen stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis, soll heißen steigendes Einkommen verursacht keine lineare Steigerung der Lebenshaltungskosten.

Folie1

Aus dieser, zugegebenermaßen stark vereinfachten, Grafik kann man nun folgende Schlussfolgerungen ziehen:

1. Erreicht man ein bestimmtes Einkommensniveau, steigt das frei verfügbare Einkommen stärker an als die Lebenshaltungskosten. Das hat verschiedene Ursachen: Man kann nun mal nicht mehr essen als man Hunger hat, einzig die Qualität der Lebensmittel steigt an. Große Wohnungen sind im Verhältnis günstiger als kleine und Strom- bzw. Wasserverbrauch kann man auch nur schwerlich ins Unermessliche steigern.

2. Gibt es in der aktuellen Einkommensverteilung einen Punkt in dem sich wegfallende Transferleistungen und steigendes Einkommen gegeneinander aufheben. Die Einkommenserhöhung bleibt somit für den Verbraucher wirkungslos. Das wird durch starre Einkommensgrenzen für den Bezug bestimmter Transferleistungen wie kostenloser Kinderbetreuung und Wohngeld verursacht.

Einschränkungen:

Die Grafik basiert nicht auf realen Daten. Sie geht außerdem von einem erzielbaren Mindesteinkommen oberhalb des Existenzminimums aus. Das ist nicht immer erreichbar, soll aber an einer anderen Stelle diskutiert werden. Die Einkommenserhöhung wird als linear angenommen, der Mittelstandsbauch wird nicht berücksichtigt.

Preisbildung

Gehen wir nun von einem grundlegenden Mechanismus der Preisbildung aus: Dem Zusammenhang von Angebot und Nachfrage. 1 Je mehr von einem Gut nachgefragt wird desto teurer wird es, andersherum sinken bei steigender Menge oder sinkender Nachfrage auch die Preise.

Da dieses Axiom nur unter „Ceteris Paribus“-Bedingungen gilt, sieht die Preisbildung in der Realität etwas anders aus. Ein Porsche wird nicht gleich preiswerter nur weil er preiswerter hergestellt wird oder weil weniger Menschen einen Porsche kaufen wollen. Preise sind vielmehr emergent. Sie reflektieren den Preis den Menschen für ein Gut zu zahlen bereit sind, unabhängig von der angebotenen Menge und den Produktionskosten. 2

Bei den lebensnotwendigen Gütern geht es nur bedingt um Bereitschaft, sondern eher um das Einhalten der durch das Einkommen gesetzten Grenzen in Bezug auf den Lebensstil. Diese Grenzen steuern also die Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs, Wohnungen, Kleidung und ähnlichem. Da die Einkommenshöhe ungleich verteilt ist, es gibt viele niedrige und mittlere Einkommensbezieher aber nur wenige mit hohen Einkommen, sind kleine Wohnungen im Verhältnis teurer als große!

Zusätzliches Einkommen

Das bedingungslose Grundeinkommen wird nun im Folgenden als zusätzliches Einkommen betrachtet. Die Menschen, vor Allem Empfänger niedriger und mittlerer Einkommen profitieren in der kurzen Frist dementsprechend davon, sie können höherwertigere Güter nachfragen, durch diesen Nachfrageeffekt steigen aber die Preise für eben jene Güter. Die Knappheit eines Gutes wird nur preislich nach oben verschoben. Neben dem Nachfrageeffekt setzt hier die Emergenz der Preise ein, Menschen mit höherem Einkommen sind bereit einen höheren Preis zu zahlen um ein bestimmtes Gut zu erhalten.

Folie2

Am Ende steht dann zwar eine nominale Ausweitung des Einkommens zur Verfügung, der Lebensstandard wird aber in der langen Frist auf dem gleichen Niveau verbleiben. Schließlich muss jeder der neu in den Markt eintritt, die höheren Preise zahlen. Es wird also nur eine Frage der Zeit sein bis das Grundeinkommen erhöht werden muss. Dies zieht den eben beschriebenen Effekt erneut nach sich.

Der einzige Weg dieser Preiserhöhung zu begegnen wäre eine künstliche Deckelung der Verbraucherpreise für Waren des täglichen Bedarfs, Wohnungen, Strom und Wasser.

Warum kommt mir das nur so bekannt vor?


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