Nachdem unsäglichen Auftritt einer jungen Nachwuchspolitikerin in Morgenmagazin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens könnte man fast glauben das die Internetausdrucker bereits vor der Wahl gewonnen haben. Wer den Auftritt verpasst hat, kann ihn hier nochmal ansehen: ( Gefunden über Stefan Niggemeier)

Ebenso seziert Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Law Blog die Forderung nach dem Einsatz von mehr Personal zur Verfolgung von Internetstraftaten. Hier ein paar Auszüge:

Es gibt bereits heute Internetstreifen. Beim Bundeskriminalamt ist die “anlassunabhängige Internetüberwachung” aktiv. Wie man hört, ist die Abteilung nicht schlecht besetzt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Überwachung von Tauschbörsen auf kinderpornografisches Material. Ein Fahnder aus der Abteilung sagte mir kürzlich, dank einer speziellen Software werde praktisch jede deutsche IP-Adresse erwischt, über die verbotenes Material zum Upload bereitgehalten werde.

Interessant, irgendwie klingen mir immer noch die Aussagen unserer Familienministerin in den Ohren das man ohne umstrittene Stoppschilder niemals gegen Kinderpornographie ankommt. Wozu brauche ich die denn noch wenn eh jeder Deutsche erwischt wird?

Nach einem Absatz über die kleinen Internetstraftaten die  vor allem Leistungsrecht und Handelsrecht betreffen kommt er dann zum Kern des Problems:

Auch wenn ich drüber nachdenke, fällt mir dann nur noch das Gebiet der politisch und religiös motivierten Propaganda ein. Die sogenannten Hass- und Hetzseiten. Gestern hat ein Kommentator im law blog geschrieben, Meinungsfreiheit sei nutzlos, wenn sie nur genehme Meinungen schützt. Ich stimme dem zu. Wir brauchen keine Gedankenpolizei, die im Internet den Blockwart gibt und per Stoppschild oder Löschknopf entscheidet, was dort zu lesen ist.

Eine Gedankenpolizei macht vielleicht heute nur “anderen” direkt Angst. Aber sie führt auch bei jedem anderen dazu, dass er sich sorgt, ob er nicht vielleicht auch schon im Visier ist. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung ist dieser Punkt ein wichtiges Thema. Das Gericht fragt nämlich, welche Auswirkungen allein das Wissen um Überwachung hat. Die Antwort findet sich auch schon in früheren Urteilen. Überwachung, selbst wenn sie nicht direkt als bedrohlich empfunden wird, führt zu Selbstreglementierung, Konformität und den vorauseilenden Verzicht auf die Wahrnehmung von Bürgerrechten.

Vielen Dank das es mal jemand ausspricht, warum haben wir denn den Überwachungsstaat im Osten Deutschlands abgeschafft? Bestimmt nicht um ihn 20 Jahre später in ganz Deutschland wieder einzuführen!

Aber es gibt noch Hoffnung, im gleichen Blog wurde das Skript von Prof. Thomas Hoeren vorgestellt. Er setzt sich auf 543 Seiten mit fast allen Aspekten des Internetrechts auseinander. Das Skript kann man hier downloaden.

Es gibt einen interessanten Einblick in die Entwicklung des Rechts für das Kommunikationsmedium Internet nicht den “Rechtsraum Internet”. Den kann es ja so auch nur für Menschen geben die zu viele schlechte Cyberspacefilme gesehen haben oder den düsteren  Zukunftsvisionen von “Deutschland in den Schatten” erlegen sind. Alle anderen wissen das das Internet nichts weiter als eine Kommunikationsverbindung zwischen mehreren Computersystemen ist. ( Siehe dieser Artikel in Spiegel Online)

Es bleibt also erneut festzuhalten, das Internet ist nicht rechtsfrei, es ist genauso rechtlichen Beschränkungen unterworfen wie ein Telefonanschluss oder ein Brief.


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Zivilcourage contra Political Correctness

Ich habe zu wenig Zeit. Stimmt eigentlich nicht. Ich habe Urlaub. Eigentich also eine ganze Menge Zeit. Nur für den ersten Blogeintrag reichte sie bis jetzt nicht. Könnte natürlich auch an der Prioritätensetzung liegen. Ist aber eigentlich auch egal.

Fakt ist: Ich habe hier noch nichts geschrieben. Ob das gut oder schlecht ist liegt im Auge des Betrachters, unstrittig ist aber, dass das Pendel der Betätigung als Blogautor bedenklich stark in Richtung Stefan schwingt. Um diesen Trend zumindest zu stoppen (zum Ausgleichen fehlt mir – man ahnt es – die Zeit), greife ich also auf ein altbewährtes Prinzip zurück: Gut geklaut ist besser als schlecht selbst gemacht.

Geklaut trifft es dabei nicht wirklich. Vielmehr möchte ich einer Betrachtung zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen, die ich grandios finde, und deren Thema von zeitloser Bedeutung ist. Klaus von Dohnanyi greift mit seinen Gedanken zum Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und Political Correctness ein Thema auf, dass in der heutigen Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist.

»(…) Die sogenannte ›Wertegemeinschaft‹ ist im Kern eine Gemeinschaft zur Aufrechterhaltung des demokratischen Prozesses unter dem Dach der Menschenrechte; die Demokratie ein Zweckbündnis zur Einhaltung von politischen Umgangsformen; ein Regelsystem für den politischen Entscheidungsprozess, das sogar angesichts extremer Gegensätze in den Wertauffassungen einzuhalten ist.

Demokratie ist also im Kern eine rechtlich geregelte und geschützte Praxis der Toleranz. Ausnahmen gelten nur dort, wo der Andersdenkende die Regeln der Demokratie selber nicht respektiert, die garantierten Rechte auf Freiheit der Meinung, der Würde des Menschen usw. infrage stellt oder gar beseitigen will. Sonst hat immer die Freiheit Vortritt, auch – oder sogar gerade! – wo Freiheit zum Widerspruch gegen den bestehenden gesellschaftlichen Konsens in Anspruch genommen wird.

Denn jeder Fortschritt der demokratischen Gesellschaft muss im Widerspruch zum Status quo erstritten werden. Zu diesem Widerspruch bedarf es oft des Mutes oder, wie wir auch sagen, der Zivilcourage. Diese Bereitschaft zur freien, widersprechenden Meinungsäußerung muss erlernt, ihre positiven Folgen in der Gesellschaft müssen aber auch erfahren werden.

Die Bereitschaft, sich ›couragiert‹ einem großen Strom des Konsenses entgegen zu werfen, hängt allerdings auch davon ab, wie die demokratische Gesellschaft auf Widerspruch reagiert. Tut sie es mit Ausgrenzung, zum Beispiel durch die Medien, oder droht die Gesellschaft gar Nonkonformisten existenziell zu vernichten, dann wird die ›Zivilcourage‹ in der Gesellschaft erlahmen, und der freie Dialog wird verstummen. Denn Toleranz ist die Zwillingsschwester der Zivilcourage. Wo auf abweichende Meinungen oder abweichendes Verhalten mit extremer Intoleranz, mit Ausgrenzung oder gar mit Gewalt geantwortet wird, dort wird auf die Dauer die Freiheit versiegen (…).

Für Deutschlands Zukunft, für unsere Demokratie und Kultur ist heute nichts wichtiger als ein Klima offener und breiter Meinungsfreiheit. Sie ist das Fundament der Demokratie. Wir müssen uns vor einer Bedrückung durch allzu mächtige Political Correctness schützen. Gerade wegen unserer Geschichte gilt dies für uns Deutsche in besonderem Maße. Nur in offener Meinungsfreiheit, die auch extreme Abweichungen toleriert und dann im politischen Streit austrägt, erwachsen Mut und Kreativität. Denn Zivilcourage wächst und zählt nur in der Praxis.

Meinungsfreiheit lehrt demokratische Selbstbehauptung, und toleranter Streit ist das Fundament der demokratischen Gesellschaft. Das zu erinnern schulden wir auch den Frauen und Männern des deutschen Widerstands. Einen tiefen, inneren Sinn für Freiheit zu entwickeln ist für uns heute die wichtigste Lehre aus der deutschen Katastrophe des 20. Jahrhunderts. Wir haben sie noch nicht beherzigt.«

- Klaus von Dohnanyi, 18. März 2003

Dem ist, wie ich finde, nichts hinzuzufügen.


Das Internet ist kein “rechtsfreier Raum”

Das Beispiel des Grünen-Abgeordneten der bremischen Bürgerschaft Güldner bringt das Zerwürfnis zwischen Volksvertretern und Teilen des Volkes wieder einmal deutlich zum Ausdruck. ( Artikel in der Welt)

Dabei scheinen viele Politiker im Allgemeinen und dieser im Besonderen zu vergessen das dass Internet gar kein Raum, keine besondere Sphäre im juristischen Sinne ist. Man sollte bedenken das das HTT-Protokoll –technische Grundlage des Internets- ein reiner telemedialer Übertragungsweg ist. Die damit übertragenen Inhalte unterliegen allen Vorschriften und Gesetzen die auch sonst mindestens für öffentliche Druckerzeugnisse gelten. Im besonderen wären hier zu nennen das Telemediengesetz, das Pressegesetz, das BGB, das StGB usw.

Kommen wir jetzt in den Bereich des Internethandels gelten auch hier alle Vorschriften der realen Welt: HBG, Fernhandelsabsatzgesetz, wiederum das BGB und eben auch alle Strafgesetze, Handelsvorschriften und so weiter.

Am Beispiel der Cyberkriminalität, explizit unter dem Einschluss der verbotenen Verbreitung pornographischer Schriften und urheberrechtlich geschützten Materials zeigt sich jedoch die schlechte personelle und materielle Ausstattung von Exekutive und Judikative. Die Werkzeuge zu einer effektiven Durchsetzung der bestehenden Rechtsnormen sind vorhanden, es ist nur keiner da der sie durchsetzen kann.

Weder BKA noch die Justiz verfügen über das Personal oder die technische Ausstattung geschweige denn über geeignete Verfahren um die bestehenden Rechtsnormen durchzusetzen, die Unfähigkeit dieser Instrumente liefert nun die Rechtfertigung für die Maßnahmen die das Internet zum “Bürgerrechtsfreien Raum” zu machen.


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